Ombudsverfahren
Verfahrensablauf
Kommt es einmal zu Schwierigkeiten mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen oder geschlossenem Fonds gibt Anlegern das Ombudsverfahren die Möglichkeit der kostenlosen, objektiven und unbürokratischen Schlichtung. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Im Detail – Verfahrensablauf
Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle, die im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds stehen.
Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Verfahrensablauf kurz erklärt
Schematischer Ablauf
Legende
Regulärer Schritt
Phase 1: Ombudsstelle
Regulärer Schritt
Phase 2: Ombudsperson
Alternativer Ausgang
Weiterleitung / Abbruch
1
Ombudsstelle
Erste Prüfung und Bearbeitung durch die Geschäftsstelle
1
Schriftlicher Antrag des Anlegers
mittels Online-Formular, E-Mail, Fax oder Brief
2
Zuständigkeitsprüfung
Antragsgegner hat sich dem Verfahren angeschlossen
Alternativer Ausgang
Abgabe an zuständige Schlichtungsstelle
3
Stellungnahme
des Antragsgegners einholen
Alternativer Ausgang
Abschluss des Verfahrens
4
Abgabe an die Ombudsperson
Akte wird vorgelegt
2
Ombudsperson
Prüfung und Entscheidung durch unabhängige Ombudspersonen
5
Zulässigkeitsprüfung
Prüfung möglicher Ablehnungsgründe
Alternativer Ausgang
Abschluss des Verfahrens
6
Juristische Prüfung des Sachverhalts
nach Recht und Gesetz
Alternativer Ausgang
Abschluss des Verfahrens
7
Schlichtungsvorschlag
Bindend, wenn beide Parteien innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklären
8
Schlichtungsspruch
Bindend, wenn Antragsteller innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklärt