Ombudsverfahren

Verfahrensablauf

Kommt es einmal zu Schwierigkeiten mit einer Beteiligung an einem geschlossenen Investmentvermögen oder geschlossenem Fonds gibt Anlegern das Ombudsverfahren die Möglichkeit der kostenlosen, objektiven und unbürokratischen Schlichtung. Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Im Detail – Verfahrensablauf

Das Ombudsverfahren gibt Anlegern die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle, die im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds stehen.

Ziel des Verfahrens ist der Interessensausgleich zwischen den Verfahrensbeteiligten.
Verfahrensablauf kurz erklärt

Schematischer Ablauf

Legende

Regulärer Schritt
Phase 1: Ombudsstelle
Regulärer Schritt
Phase 2: Ombudsperson
Alternativer Ausgang
Weiterleitung / Abbruch
1

Ombudsstelle

Erste Prüfung und Bearbeitung durch die Geschäftsstelle

1

Schriftlicher Antrag des Anlegers

mittels Online-Formular, E-Mail, Fax oder Brief
2

Zuständigkeitsprüfung

Antragsgegner hat sich dem Verfahren angeschlossen
Alternativer Ausgang
Abgabe an zuständige Schlichtungsstelle
3

Stellungnahme

des Antragsgegners einholen
Alternativer Ausgang
Abschluss des Verfahrens
4

Abgabe an die Ombudsperson

Akte wird vorgelegt
2

Ombudsperson

Prüfung und Entscheidung durch unabhängige Ombudspersonen

5

Zulässigkeitsprüfung

Prüfung möglicher Ablehnungsgründe
Alternativer Ausgang
Abschluss des Verfahrens
6

Juristische Prüfung des Sachverhalts

nach Recht und Gesetz
Alternativer Ausgang
Abschluss des Verfahrens
7

Schlichtungsvorschlag

Bindend, wenn beide Parteien innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklären
8

Schlichtungsspruch

Bindend, wenn Antragsteller innerhalb einer 6-wöchigen Frist die Annahme erklärt

Dokumente und Downloads rund um das Ombudsverfahren

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Dokumente & Downloads

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Angeschlossene Unternehmen

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