Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen
Text in Leichter Sprache nach DIN
Was ist die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle ist eine besondere Stelle. Sie hilft Menschen, die Geld angelegt haben. Zum Beispiel, wenn Sie Geld in einen Fonds oder in eine Beteiligung gesteckt haben.
Manchmal gibt es Streit zwischen Anlegerinnen und Anlegern und Unternehmen. Zum Beispiel, weil etwas nicht so gelaufen ist wie versprochen.
Die Ombudsstelle hilft, diesen Streit zu lösen. Dafür brauchen Sie kein Gericht. Das nennt man ein außergerichtliches Verfahren. Das bedeutet: Die Ombudsstelle vermittelt zwischen Ihnen und dem Unternehmen.
Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig. Das heißt: Sie ist neutral. Sie steht auf keiner Seite. Und sie trifft keine Entscheidungen im Auftrag eines Unternehmens.
Warum gibt es die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle hilft, Streit einfach zu klären. Sie spart Zeit und Geld. Sie sorgt dafür, dass sich beide Seiten einigen können.
So müssen Sie nicht gleich vor Gericht gehen. Das Verfahren ist kostenlos. Und Sie bekommen schnell eine Antwort.
Wer ist die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle ist ein Verein. Der vollständige Name ist: Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Zum Verein gehören:
- Der Vorstand
Der Vorstand organisiert die Arbeit. - Die Ombudspersonen
Das sind Fachleute, die den Streit prüfen. Sie sind unabhängig und unparteiisch. Sie haben viel Erfahrung mit Geld und Recht. - Die Geschäftsstelle
Sie kümmert sich um Briefe, Anträge und den Ablauf.
Was macht eine Ombudsperson?
Eine Ombudsperson hört beiden Seiten zu. Sie prüft die Unterlagen. Sie versucht, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können.
Wenn nötig, macht sie einen Vorschlag für eine Einigung. Dieser Vorschlag heißt Schlichtungsvorschlag.
Manchmal trifft sie auch eine Entscheidung. Diese Entscheidung heißt Schlichtungsspruch. Ein Schlichtungsspruch gilt nur bei kleineren Streitwerten – bis 10 000 Euro. Wenn beide Seiten den Spruch annehmen, ist er verbindlich.
Wer kann zur Ombudsstelle gehen?
Zur Ombudsstelle können Sie gehen, wenn Sie:
- Geld in ein Anlageprodukt oder einen Fonds investiert haben.
- unzufrieden mit der Abwicklung oder Beratung sind.
- der Meinung sind, dass Ihnen durch das Unternehmen ein Schaden entstanden ist.
Wichtig ist: Das Unternehmen muss der Ombudsstelle angeschlossen sein. Das bedeutet: Es nimmt freiwillig am Verfahren teil.
So läuft das Verfahren ab
- Antrag stellenn
Sie stellen einen Antrag. Sie schreiben einen Brief oder füllen das Online-Formular aus. Sie erklären kurz, worum es geht. Und Sie legen alle wichtigen Unterlagen bei. - Prüfung durch die Ombudsstelle
Die Ombudsstelle prüft den Antrag. Sie prüft, ob sie zuständig ist. Zum Beispiel, ob das Unternehmen angeschlossen ist. - Stellungnahme des Unternehmens
Das Unternehmen bekommt die Beschwerde. Es darf dazu Stellung nehmen. Das heißt: Es schreibt seine Sicht der Dinge auf. - Prüfung durch die Ombudsperson
Die Ombudsperson prüft alles. Sie liest beide Seiten. Sie fragt manchmal nach weiteren Informationen. - Vorschlag oder Entscheidung
Die Ombudsperson macht einen Vorschlag. Das kann ein Schlichtungsvorschlag oder ein Schlichtungsspruch sein. Beide Seiten bekommen diesen Vorschlag schriftlich. - Entscheidung der Beteiligten
Beide Seiten entscheiden. Sie und das Unternehmen können zustimmen oder ablehnen. Wenn beide zustimmen, ist die Entscheidung verbindlich. Wenn eine Seite ablehnt, können Sie immer noch vor Gericht gehen. - Ende des Verfahrens
Das Verfahren endet. Sie können den Antrag jederzeit zurückziehen. Das Verfahren kostet Sie nichts. - Verjährung
Während des Verfahrens läuft die Verjährung nicht weiter. Das bedeutet: Ihre Ansprüche verfallen in dieser Zeit nicht.
Wie starten Sie das Verfahren??
- Prüfen Sie, ob das Unternehmen Mitglied der Ombudsstelle ist. Die Liste der Unternehmen steht auf der Internet-Seite der Ombudsstelle.
- Füllen Sie das Formular aus. Sie können das Formular online ausfüllen oder ausdrucken und per Post schicken.
- Warten Sie auf eine Antwort. Die Ombudsstelle prüft Ihren Fall und meldet sich bei Ihnen.
- Das Unternehmen wird gehört. Danach beginnt das Schlichtungsverfahren.
- Sie brauchen keine Anwältin oder keinen Anwalt. Aber Sie dürfen natürlich trotzdem eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen.
Zusammenfassung
Die Ombudsstelle ist eine neutrale Stelle. Sie hilft bei Streit über Geldanlagen. Sie prüft jeden Fall genau. Das Ziel ist: Eine einfache und faire Lösung ohne Gericht. Das Verfahren ist kostenlos. Und Sie behalten Ihr Recht, später vor Gericht zu gehen, wenn Sie wollen.
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