Ombudspersonen

Ombudspersonen

Die Ombudspersonen sind in ihrer Eigenschaft als Schlichter unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Ihre Aufgabe ist es, die ihr zur Prüfung vorgelegten Sachverhalte unparteiisch zu betrachten und darauf beruhend einen die Interessen beider Parteien berücksichtigenden Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten oder eine angemessene Entscheidung zu treffen.

Qualifikation und Unabhängigkeit der Ombudspersonen

Die Ombudspersonen werden vom Vorstand der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. für eine Dauer von drei Jahren bestellt. Die Bestellung kann wiederholt werden. An der Entscheidung über die Bestellung einer Ombudsperson werden das Bundesamt für Justiz und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. beteiligt.

Die Anforderungen an die Qualifikation, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Ombudsperson sind in § 3 der Verfahrensordnung geregelt: Die Ombudsperson muss die Befähigung zum Richteramt besitzen und über eine mindestens dreijährige juristische Berufserfahrung verfügen. Die Ombudspersonen dürfen in den letzten fünf Jahren vor Amtsantritt weder beim bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V., noch beim Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V., noch bei einem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, das diesen Vereinen angehört oder das sich dem Schlichtungsverfahren angeschlossen hat, noch Berater für ein solches Unternehmen gewesen sein. Sie dürfen in den letzten fünf Jahren vor Antritt des Amtes auch nicht bei einem Unternehmen, das mit einem solchen Unternehmen verbunden ist oder als Anlagevermittler bzw. Anlageberater für Investmentvermögen und/oder Vermögensanlagen tätig gewesen sein.

Die Ombudsstelle ist derzeit mit zwei Ombudspersonen besetzt.

Aktuelle Ombudspersonen

Rechtsanwalt Uwe Wewel

Ombudsperson seit 1.1.2023

Der Vorstand des Vereins Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. hat zum 01.01.2023 Herrn Uwe Wewel als weitere Ombudsperson berufen. Er tritt in dieser Funktion die Nachfolge von Frau Dr. Schmidt-Syaßen an, die ihre Amtszeit als Ombudsperson nach 14 Jahren zum Jahresende 2022 beendet hat.

Dr. Birgit Reimers-Zocher

Ombudsperson seit 1.5.2019

Frau Dr. Birgit Reimers-Zocher, Jahrgang 1956, übernahm im Jahr 1984 ihr erstes Richteramt am Amtsgericht Hamburg und wechselte im Jahr 1987 an das Landgericht Hamburg.

Unabhängigkeit und Neutralität

Eine Ombudsperson darf nicht bei Streitigkeiten tätig werden, wenn ein Grund vorliegt, der Misstrauen in ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit rechtfertigt. Über solche Streitigkeiten entscheidet ihr Vertreter.

Haben Sie einen Konfliktfall?

Unsere unabhängigen Ombudspersonenen unterstützen Sie gerne gebührenfrei bei einer außergerichtlichen Schlichtung Ihres Anliegens.