Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. setzt sich für einen barrierefreien Internetauftritt ein. Diese Website wurde so gestaltet, dass sie den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils geltenden Fassung entspricht.
Die technischen Anforderungen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 sowie § 4 der BITV 2.0 und folgen den im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemachten harmonisierten Normen, derzeit der Europäischen Norm EN 301 549 (Version V3.2.1), die ihrerseits auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA basiert.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung gilt für die unter www.ombudsstelle.com veröffentlichten Inhalte der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.

Konformitätsstatus

Auf Grundlage der unter „Erstellung dieser Erklärung“ beschriebenen Bewertung ist die Website weitgehend vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Die einzige verbleibende Einschränkung betrifft den Login-Bereich für Antragstellerinnen, Antragsteller und Unternehmen sowie das Online-Antragsformular für Schlichtungsverfahren.

Nicht vollständig barrierefreie Inhalte

Login-Bereich und Online-Antragsformular

Der Login-Bereich für Antragstellerinnen, Antragsteller und Unternehmen sowie das Online-Antragsformular für Schlichtungsverfahren werden derzeit durch einen externen technischen Dienstleister bereitgestellt. Diese Bereiche sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei. Eine umfassende Überarbeitung mit dem Ziel der vollständigen Barrierefreiheit ist eingeleitet und wird gegenwärtig umgesetzt.
Bis zum Abschluss dieser Arbeiten unterstützt die Geschäftsstelle Sie gerne persönlich bei der Antragstellung; die Kontaktangaben finden Sie weiter unten.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. April 2026 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 erfolgte als Selbstbewertung in Abstimmung mit einem externen technischen Dienstleister und umfasste:

  • eine systematische Quelltext-Analyse aller Seitentemplates der Website
  • manuelle Prüfungen der Tastaturbedienbarkeit
  • stichprobenartige Tests mit Bildschirmleseprogrammen
  • Kontrast- und Reflow-Prüfungen mit Browser-Entwicklerwerkzeugen sowie dem WebAIM Contrast Checker
  • Validierung erstellter PDF-Dokumente nach PDF/UA-1 mit axesCheck (axes4 GmbH) und pdfaudit.org sowie manuellen Nachprüfungen

Die Erklärung wird jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Internetauftritts aktualisiert. Die nächste planmäßige Überprüfung ist für April 2027 vorgesehen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Möchten Sie uns auf eine nicht barrierefreie Stelle hinweisen oder benötigen Sie Informationen, die hier in nicht barrierefreier Weise dargestellt sind, in einer für Sie zugänglichen Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und sind bemüht, die Inhalte schnellstmöglich für Sie zugänglich zu machen.
Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Geschäftsstelle:
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Geschäftsstelle
Postfach 61 02 69
10924 Berlin
Telefon: 030 257 616 90
E-Mail: info@ombudsstelle.com

Hinweis zum Durchsetzungsverfahren

Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. ist ein privatrechtlich organisierter eingetragener Verein und keine öffentliche Stelle im Sinne des § 12 Behindertengleichstellungsgesetz. Das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zur Durchsetzung der Barrierefreiheit gegenüber öffentlichen Stellen ist daher für diese Website nicht eröffnet. Wir bitten Sie, sich mit Hinweisen zu Barrieren direkt an die oben genannte Geschäftsstelle zu wenden.

Stand dieser Erklärung: 30. April 2026