Schlichtung für Sachwerte und Investmentvermögen

Die Ombudsstelle ist seit 2008 Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit Ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds. Als unabhängige Instanz helfen wir Anlegern fair, neutral und gebührenfrei, etwaige Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen. Zum 1. Februar 2017 wurde die Ombudsstelle durch das Bundesamt für Justiz als private Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

➜ Liste der Verbraucherschlichtungsstellen des Bundesamts für Justiz (2025)

Die Schlichtung ist für alle Verbraucher gebührenfrei. Sie zahlen nichts an uns.

FIN-NET: Europäisches Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen

Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. ist Mitglied im europäischen Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen FIN-NET.

➜ FIN-NET Website

Verfahrensablauf

So funktioniert das Schlichtungsverfahren

Unser Verfahren ist einfach, transparent und gebührenfrei für Verbraucher

  1. Antrag stellen

    Reichen Sie Ihren Schlichtungsantrag online oder per Post ein. Der Antrag ist für Verbraucher gebührenfrei.

  2. Prüfung & Weiterleitung

    Wir prüfen die Zuständigkeit und leiten den Antrag an das betroffene Unternehmen weiter.

  3. Stellungnahme

    Das Unternehmen nimmt innerhalb eines Monats zu Ihrem Anliegen Stellung.

  4. Schlichtungsspruch

    Die Ombudsperson trifft eine neutrale Entscheidung innerhalb von 90 Tagen.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Anmeldung für Antragsteller und Unternehmer

Nutzen Sie unsere gebührenfreie Schlichtung für eine faire und schnelle Lösung

Antragsteller

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Antragsformular